Über Igel

Der Igel gehört nach §44 Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders schützenswerten Arten. Es ist verboten, ihn der Natur zu entnehmen und natürlich auch, ihn zu verletzen oder zu töten. Den gesamten Paragrafen im Wortlaut finden Sie hier.

In diesem Bereich unserer Webseite finden Sie Wissenswertes über das Füttern, Überwintern, sowie das Auswildern von Igeln nach dem Winterschlaf.